Beitragsordnung

Beitragsordnung – gültig ab 01.07.2019

Beitragsordnung des Vereins proWissen Potsdam e.V. (nachfolgend proWissen genannt)

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. April des erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Beitrags Klasse: - Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr:

01 Fördermitglieder: Privatpersonen: 50,- €
02 Fördermitglieder: Schulen: 50,- €
03 Fördermitglieder: Unternehmen und Institute, sowie Hochschulen mit einem Jahresbeitrag von mindestens 240,-€
04 Ordentliche Mitglieder: Mindestbeitrag von 600,- €
05 Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung ernannt und zahlen keine Mitgliedsbeiträge

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.

3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

4. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, erhalten eine Rechnung und entrichten ihre Beiträge bis spätestens 30.04. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

6. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

7. Eine Kündigung ist mit zweimonatiger Frist jeweils zum Jahresende möglich.

(Mitgliederversammlung vom 02.04.2019)

PDF icon Beitragsordnung proWissen 2019