Bessere Kitas, aber wer zahlt? Fachtagung des KWI zum Kita-Recht in Brandenburg

Bekanntlich darf seit dem 1. August 2018 im Land Brandenburg für die Kindertagesbetreuung im letzten Vorschuljahr kein Elternbeitrag erhoben werden. Zugleich zielt das im Dezember 2018 vom Bundestag und Bundesrat beschlossene „Gute-KiTa-Gesetz“ auf den Ausbau der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die diesjährige Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI) am 23. August zum zweiten Mal mit aktuellen Fragen zum Kita-Recht in Brandenburg. Veranstalter der Konferenz „Erfahrungsaustausch Kita-Recht Brandenburg“ ist das Kommunalwissenschaftliche Institut (KWI) der Universität Potsdam in Kooperation mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg und Dombert Rechtsanwälte. Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Britta Ernst wird Gruß- und Vorworte an die Tagungsteilnehmer richten.

Das „Gute-KiTa-Gesetz“ des Bundes und das Umsetzungsgesetz in Brandenburg sollen die Kinderbetreuung besser und zugleich bezahlbar machen. Damit sind die Probleme der Betreuung der Kinder in den Kitas und durch deren Träger nicht ausgeräumt. Hinzu kommen weiter anhaltende Streitigkeiten mit Eltern über Einkommensbegriffe, Platzkostenberechnungen und Essengelder. Daran anknüpfend diskutieren Forschende und Praktiker auf der nunmehr 2. Kita-Tagung vor allem Fragen der vorschulischen Inklusion und deren Finanzierung sowie der Gewährleistungsverantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ein zweiter Themenblock thematisiert Voraussetzungen und Funktionsweise von Finanzierungssystemen und -fragen in Berlin und Brandenburg.

„Diese Fragen möchten wir mit Wissenschaftlern und Praktikern, Rechtsanwälten und Richtern, Mitarbeitern aus den Kämmereien und Jugendämtern sowie interessierten Mitarbeitern der kommunalen und freien Träger von Kindertageseinrichtungen erörtern“, sagt der Veranstalter der Tagung und Direktor des KWI Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt. Fachkundige Referenten fassen die aktuellen Erkenntnisse zusammen und formulieren Thesen als Diskussionsgrundlage.
So sprechen die Direktorin des Berliner Kita-Instituts für Qualitätssicherung (BeKI), Dr. Christa Preissing, über „fachliche und Finanzierungsfragen der vorschulischen Inklusion“ und der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Joachim Buchheister darüber, was genau die „Gewährleistungsverantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ eigentlich ist und wie sie funktioniert. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Reinhard Wiesner erörtert „Voraussetzungen und Funktionsweise von Finanzierungssystemen“ und stellt dabei „Pauschal- und Entgeltfinanzierung“ einander gegenüber und die Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen erläutert. Warum das „Verbot der Erhebung von Elternbeiträgen und sonstigen Zahlungen in Berlin“ zu „Konflikten mit dem Kita-Staatsvertrag Berlin/Brandenburg“ führt. Abschließend berichtet René Ernst aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Land Brandenburg von den „Erfahrungen nach einem Jahr Elternbeitragsfreiheit Brandenburg“.

Das KWI als wissenschaftliches Institut der Universität Potsdam widmet sich seit 1993 der interdisziplinären Forschung, Lehre und Weiterbildung auf den Gebieten der Rechts-, Politik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und berät Kommunen und Landeseinrichtungen in kommunalrechtlichen Angelegenheiten.

Zeit: 23.8.2019, 10–16 Uhr
Ort: Universität Potsdam, Campus Griebnitzsee, August-Bebel-Str. 89, 14482 Potsdam, Haus 6, Hörsaal 03
Kontakt: Dr. Christiane Büchner, Kommunalwissenschaftliches Institut
Telefon: 0331 977-3252
E-Mail: kwi@uni-potsdam.de
Internet: www.uni-potsdam.de/kwi/index.html

Medieninformation 08-08-2019 / Nr. 099
Matthias Zimmermann

Universität Potsdam
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